Alle religiöse Bildung in öffentlichen Einrichtungen muss den für sie verpflichtenden pädagogischen Standards entsprechen. Sie sind in gesetzlichen Anforderungen wie auch in mehr oder weniger verbindlichen Bildungsplänen bzw. –empfehlungen geregelt, die den Stand aktueller Bildungsforschung spiegeln. Ihnen müssen auch religiöse Bildungsziele gerecht werden.

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