• Die Einladung zu solchen Gottesdiensten darf nichts Bedrängendes, Verpflichtendes haben. Eltern steht das Recht zu, Gottesdiensten der Kita mit ihren Kindern fern zu bleiben. Erwartet werden kann aber, dass sie sich konstruktiv bei der Lösung von Fragen, wo ihre Kinder während des Gottesdienstes bleiben können, beteiligen.
  • Mit der Einladung an alle sollte die Bereitschaft verbunden sein, über das, was in diesem Gottesdienst geschehen wird, erläuternde Auskunft zu geben. Das erleichtert die Entscheidung der Eltern.
  • Im Gottesdienst werden bewusst auch die nichtchristlichen Eltern begrüßt. Sie werden als Gäste eingeladen, die sich zu nichts gedrängt fühlen sollen, das ihrer eigenen religiösen Einstellung widerspricht. Als Kindergarteneltern gehören sie zu dieser Gemeinschaft dazu, sollen diese Verbundenheit auch hier –im für sie wohl eher fremden Kirchenraum bzw. für sie fremden Feierablauf - spüren. Sie haben Gelegenheit, einen christlichen Gottesdienst kennenzulernen, Gemeinsamkeiten mit Eigenem zu entdecken und wahrzunehmen, was ihnen fremd ist.
  • Ist gegenseitiges Vertrauen gewachsen, kann im Gottesdienst auch eine Stimme – vor allem aus islamischer Tradition – zu Wort kommen: mit guten Wünschen, Gebetssätzen, auch Worten aus dem Koran. Dabei muss unmissverständlich deutlich sein, dass hier in einem christlichen Gottesdienst Gäste mit ihrer anderen religiösen Zugehörigkeit einen Beitrag leisten um auf Gemeinsames im Unterschiedlichen hinzuweisen. Anders mag es bei einer interkulturell angelegten Feier sein, die auch religiöse Elemente enthält, z.B. bei einem Schöpfungsfest in der Kita.

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